Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Jennifer Gruenauer („ich“, „wir“, „unser“ oder „uns“, „Fotografin“) wurden zuletzt am 8. Dezember 2025 aktualisiert und gelten für Bürger und Personen mit ständigem Wohnsitz im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Angebote und Dienstleistungen des Fotografen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Mit der Buchung eines Shootings oder einer Dienstleistung erklärt sich der Kunde mit diesen Bedingungen einverstanden.
8.1. Gemäß § 11 FAGG kann der Verbraucher von einem Fernabsatzvertrag oder einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten.
8.2 In nachstehenden Fällen ist das Rücktrittsrecht ausgeschlossen:
– bei Verträgen über Dienstleistungen, wenn der Unternehmer – auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens des Vertragspartners sowie einer Bestätigung des Vertragspartners über dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung – noch vor Ablauf der vierzehntägigen Rücktrittsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hatte und die Dienstleistung sodann vollständig erbracht wurde;
– bei Verträgen über Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind;
Die Angebote des Fotografen sind – sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden – freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch für sämtliche Angaben in Preislisten, Prospekten, Social Media Posts, etc.
Die Erteilung eines Auftrags an den Fotografen kann sowohl schriftlich (per E-Mail, Gegenzeichnung des Angebotes), als auch mündlich (persönlich, telefonisch) erfolgen.
Eine Buchung gilt mit Eingang des unterzeichneten Vertrags und der vereinbarten Anzahlung als bestätigt. Der Leistungsumfang, einschließlich Dauer, Ort und Ergebnisse des Fotoshootings, wird im Vertrag genau beschrieben.
An die Einhaltung vorhergehender Preise bei Anschlussaufträgen ist der Fotograf nicht gebunden.
Der Fotograf kann den Auftrag – zur Gänze oder zum Teil – auch durch Dritte ausführen lassen. Sofern der Vertragspartner keine schriftlichen Anordnungen trifft, ist der Fotograf hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrags frei.
Vom Fotografen genannte Liefer-/Leistungstermine und -fristen sind nur Annäherungswerte und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Aus der Nichteinhaltung von unverbindlichen Liefer-/ Leistungsfristen und –Terminen können keine Ansprüche gegen den Fotografen hergeleitet werden.
3.1. Für die Reservierung von Hochzeitsreportagen ist eine nicht erstattungsfähige Anzahlung erforderlich. Der Restbetrag ist bis zum vereinbarten Fälligkeitstermin zu entrichten.
3.2. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, behält sich der Fotograf das Recht vor, die Leistungen zu verweigern oder die Buchung zu stornieren.
3.3. Zusätzliche Kosten (z. B. Reisekosten, Unterkunft, Genehmigungen) werden im Voraus vereinbart und müssen vom Kunden getragen werden.
3.4. Online-Zahlungen können per WISE, Paypal oder Banküberweisung erfolgen.
4.1. Storniert der Kunde eine Buchung, bleibt die Anzahlung nicht erstattungsfähig. Je nach im Vertrag festgelegter Kündigungsfrist können Stornogebühren anfallen.
4.2. Eine Terminverschiebung aufgrund unvorhergesehener Umstände (z. B. Krankheit, höhere Gewalt) wird nach Möglichkeit und je nach Verfügbarkeit berücksichtigt.
5. Bildrechte und Nutzung
5.1. Lichtbilder und Filmwerke sind urheberrechtlich geschützte Werke iSd §§ 1, 3, 4 UrhG. Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte des Herstellers (§§ 14ff, 73ff UrhG) stehen ausnahmslos dem Fotografen zu. Der Fotograf hat mit Ausnahme der in § 42 UrhG normierten Rechte das ausschließliche Verwertungsrecht, d.h. das ausschließliche Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen, zu verbreiten, durch optische Einrichtungen öffentlich vorzuführen, an Medien zu senden und der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.
5.2. Der Kunde darf die Bilder für private Zwecke verwenden (z. B. Ausdrucke, Veröffentlichung in sozialen Medien mit Quellenangabe z.B. taggen von @jennifergruenauer auf Instagram). Für die kommerzielle Nutzung ist eine vorherige schriftliche Genehmigung und Zahlung erforderlich.
Das Lichtbild darf zugeschnitten und in schwarz/weiß geändert werden, jede weitere Veränderung des Lichtbilds ist untersagt. Der Stil des Fotografen ist urheberrechtlich geschützt. Bei Verletzung der Urheber- und/oder Leistungsschutzrechte hat der Fotograf nach Maßgabe der §§ 81ff UrhG zivilrechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Beseitigung, Schadenersatz, Urteilsveröffentlichung etc. Die Ansprüche stehen dem Fotografen unabhängig von einem Verschulden zu. Im Fall der Verletzung der Pflicht zur Herstellerbezeichnung steht als immaterieller Schaden (§ 87 Abs 2 UrhG) unbeschadet eines hinzukommenden Vermögensschadens (§ 87 Abs 1 UrhG) zumindest ein Betrag in Höhe des angemessenen Entgelts (§ 86 UrhG) zu.
5.3. Der Fotograf darf die Bilder für Portfolio-, Website- und Werbezwecke verwenden, sofern dies im Vertrag vereinbart ist. Ansonsten bleiben die Fotos privat und werden in keiner Weise kommerziell genutzt. Für die Nutzung von Fotoshooting Fotos wird vom Kunden vorher eine Zustimmung eingeholt.
6.1. Der Fotograf haftet nicht für Umstände, die außerhalb seiner Kontrolle liegen, wie beispielsweise Wetterbedingungen, unvorhergesehene Einschränkungen vor Ort oder Verzögerungen seitens des Kunden.
6.2. Falls ein technischer Fehler die Bildlieferung verhindert, bietet der Fotograf eine Nachaufnahme an oder erstattet den betroffenen Teil der Gebühr.
6.3. Der Kunde ist während dem Fotoshooting für seine eigene Sicherheit und seine persönlichen Gegenstände verantwortlich.
7.1. Der Fotograf bearbeitet und liefert die Bilder in seinem charakteristischen Stil. Rohdateien werden nicht bereitgestellt.
Das Eigentum an den Bilddateien steht dem Fotografen zu. Ein Recht auf Übergabe digitaler Bilddateien und Nutzung im Umfang der Nutzungsbewilligung gemäß Punkt 3.6. besteht nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung und betrifft mangels abweichender ausdrücklicher Vereinbarung nur eine zwischen dem Fotografen und dem Vertragspartner einvernehmlich festzusetzende Auswahl der hergestellten Bilddateien. Rohe Bilddateien (RAW) werden nicht herausgegeben, da diese ohne des künstlerischen Stils nicht dem beauftragten Endprodukt entspricht.
Der Fotograf wird die Aufnahme ohne Rechtspflicht für die Dauer von 5 Jahren archivieren. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung stehen dem Vertragspartner keinerlei Ansprüche zu.
7.2. Bearbeitungswünsche, die über die Standardretusche hinausgehen, können zusätzliche Kosten verursachen. Ist dies der Fall wird die Fotografin darauf hinweisen.
7.3. Die Lieferzeiten werden im Vertrag festgelegt, können sich jedoch aufgrund von Arbeitsbelastung oder unvorhergesehenen Ereignissen (z. B. Betreuung eines kranken Kindes) verzögern.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen österreichischem Recht. Alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag werden vor den zuständigen österreichischen Gerichten verhandelt.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Wenn Sie Fragen zu dieser Datenschutzrichtlinie haben, können Sie mich unter folgender Adresse kontaktieren:
Jennifer Grünauer
Chmelstraße 8, 3100 St. Pölten, Austria
Austria
Website: https://jennifergruenauer.com
Email: office@jennifergruenauer.at